Mietwohnung: Schlüssel verlieren kann teuer werden

Stellen Sie sich vor, Sie verlieren einen Schlüssel zu Ihrer Mietwohnung. Wahrscheinlich rechnen Sie damit, die Schlüssel ersetzen zu müssen. Doch womit einige nicht rechnen: Häufig haben Häuser eine Schließanlage mit gemeinsamen Schlüsseln. In dem Fall kann der Vermieter zur Sicherheit auch die Schließanlage austauschen lassen – auf Kosten des Mieters.

Schadensersatz für den Austausch der Schließanlage

Der Anwalt-Suchservice berichtet über einen Fall vom Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 205/13). Was ist passiert? Ein Mieter hatte einen Schlüssel verloren. Die Hausverwaltung hat deshalb vom Mieter 1.468,- EUR für den Austausch der Schließanlage gefordert. Der Austausch der Schließanlage sei aus Sicherheitsgründen erforderlich.

Im konkreten Fall hat die Hausverwaltung erstmal kein Geld bekommen. Das lag aber nur daran, dass sie den Austausch noch nicht durchgeführt hat. Sie hat auf den Zahlungseingang vom Mieter gewartet. Lt. Bundesgerichtshof muss der Mieter erst für die Kosten des Austausch aufkommen, wenn der Austausch auch tatsächlich stattgefunden hat.

Die Sorgfaltspflicht des Mieters

Letzten Endes kommt es darauf an, dass der Mieter seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. Deshalb ist es auch nicht wichtig, ob die verlorenen Schlüssel tatsächlich für einen Einbruch benutzt wurden. Sobald der Mieter die Schlüssel verloren hat, hat er seine Sorgfaltspflicht verletzt und muss für Ersatz aufkommen.

Im Fall der Fälle

Falls Sie doch mal Schlüssel verloren haben sollten, sprechen Sie uns gerne an. Wir wechseln Ihre Schlösser oder Schließanlagen kurzfristig aus – ohne, dass es zu teuer wird.

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